Ku-Ki e.V.

Verein für Kunst, Kultur & Kinder in Kassel (Ku - Ki e.V.)

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**Wir sind der gemeinnützige Verein für Kunst, Kultur & Kinder in Kassel (Ku - Ki e.V.)** Kontaktaufnahme am besten per Email: [info@ku-ki.org](mailto:info@ku-ki.org) Wir haben 2 selbständig agierende Abteilungen: * Wald & Wasser * Eigenklang Die **Abteilung Wald & Wasser**, bietet seit Gründung des Vereins 2007, freies Paddeln auf der Fulle (offiziell Fulda) an und hat 2022, gemeinsam mit unserem Partnerverein Kollektiv Lichtung e.V., ein 11.500m² großes Waldgrundstück erworben. Daher auch die Ku - Ki Homepage innerhalb dieser Seite. Das Paddelangebot richtet sich an alle Kinder und ihre Eltern und wird häufig von Eltern in Trennungssituation oder Menschen mit geringen finanziellen Mitteln angenommen. Lange Zeit waren wir in einem Bootshaus, sehr nahe der Orangerie, im Auepark. Dort konnten wir die Boote des Jugendamtes nutzen, die unsere eigenen Boote wundervoll ergänzten. Leider ist das Gebäude verkauft worden, wir fanden aber eine neue Heimat, einige hundert Meter weiter, neben dem Schwimmbad am Auedamm. Im Frühjahr 2022 erwarben wir gemeinsam mit Kollektiv Lichtung e.V. ein 11.500m² großes Grundstück im Habichtswald bei Kassel, mit 2 Teichen. Das Grundstück ist nur 400m vom nächstem Wanderparkplatz und 800m zur Bushaltestelle am Kasseler Stadtrand entfernt. Wir sind dabei es, zu renaturieren und eine inklusive Nutzung zu ermöglichen. Es ist offen für alle Menschen, es gibt schon ebenerdige Bereiche für Rollstuhlfahrer, sowie Orientierungshilfen für Blinde Menschen, die oftmal bisher gar nicht in den Wald gehen, da benötigte Dinge fehlen oder oft Hindernisse bestehen. Wir haben bereits eine offiziell genehmigten Schutzhütte mit WLAN, z.B. für internetbasierte Sprachassistenzsysteme und einen Stromanschluss, z.B. für den Betrieb von Atemassistensgeräten. Zur Zeit ist es umzäunt, hat einen weiteren Unterstand, sowie eine Theaterbühne, die vorläufig vom Bauamt genehmigt sind. Allerdings wollen wir das ganze Gelände barrierefrei erlebbar machen, den Zaun durch Hecken ersetzen und andere Anlagen genehmigen lassen, wie z.B. eine behindertengerechte Komposttoilette. Es ist viel zu tun, wir freuen uns sehr über Hilfe, gerne aktiv Hand anlegen, aber auch Spenden sind wichtig, da ist noch einiges zu finanzieren. Die Abteilung **Eigenklang**, bietet Erfahrungsräume audiovisoneller Art. An verschiedenen Spielorten wird ein Raum zum gemeinsamen Agieren aufgebaut, dort kann dann, über Funkkopfhöherer, eine besondere Klangathmosphäre erschaffen werden, wo jede/r sich einbringen kann. Ob die feinen Mikrofone im Aktionsfeld gewisse Effekte erzeugen, oder über Klangdesign oder live Musiker ein Angebot zum mitmachen entsteht. Es können spontane Interaktionen, Hörspiele oder Musik entstehen. Weiteres Tätigkeitsfeld sind inklusive Angebote für Behinderte, auch Reise- und Urlaubsangebote. **Daten zum Ku - Ki e.V.** [info@ku-ki.org](mailto:info@ku-ki.org) Ku - Ki e.V., Frankfurter Str. 62, 34121 Kassel Vorstand: Maike Kujawsky, Petra Glahn & Flonn Decker Spenden an Ku - Ki e.V. - IBAN: DE05 5205 0353 0001 1373 70 Verwendungszweck: Spende (oder Abteilung bzw. speziellen Zweck nennen) Spenden sind steuerlich absetzbar. Bei Beträgen unter 300,00€/Jahr reichen als Nachweis die eigenen Kontoauszüge, aber natürlich stellen wir, auf Wunsch, Spendenbescheinigungen aus. Bei Beträgen über 300,00€ sind Zuwendungsbestätigungn Standart. Bitte dafür die Anschrift angeben, auf dem Überweisungsträger oder per Email. Steuernummer 026 250 82196 Letzter Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kassel I ist vom 14.06.2022 und wir fördern folgende steuerbegünstigte Zwecke * Jugendhilfe * Kunst und Kultur * Naturschutz und Landschaftspflege * Förderung der internationaslen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens * Förderung der Entwicklungszusammenarbeit # VEREINSSATZUNG **§ 1** **Name und Sitz des Vereins** 1. Der Verein führt den Namen „ Ku-Ki e.V.“ und soll unter diesem Namen in das Vereinsregister eingetragen werden. 2. Ku - Ki steht für Kultur- und Kinderhilfe 3. Der Sitz des Vereins ist Kassel **§ 2** **Zweck des Vereins** 1. Zweck des Vereins ist die Verbesserung der Lebensbedingungen auf der Welt durch die Förderung von Kindern und der Mitbestimmung des einzelnen Menschen in gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Fragen, sowie die Förderung von verschiedenen Kulturen, insbesondere im Bereich der Kunst, um Menschen unterschiedlicher Herkunft einander näher zu bringen, Schutz der Natur sowie die Förderung und Unterstützung von Kindern und anderen Menschen, die in Not geraten sind oder aus anderen Gründen über geringe finanzielle Mittel verfügen, z.B.: * Unterstützung von Waisenkindern, Menschen mit Behinderung und kranken Menschen * Hilfe in Krisenregionen nach Naturkatastrophen oder kriegerischen Konflikten * Förderung wirtschaftlich schwacher Regionen Die Hilfe soll über verschiedene Maßnahmen, z.B. finanzielle Zuwendungen, kulturelle Veranstaltungen, Sachspenden oder Förderung von Bildungsangeboten im In- und Ausland durchgeführt werden. Dabei wird eine Zusammenarbeit mit anderen Hilfs- und Bildungsorganisationen angestrebt. 2. Der Vereinszweck wird auch verwirklicht durch Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege wie beispielsweise: 1\.      Errichtung oder Wiederaufbau von Krankenstationen, Zuschüsse zu den Betriebskosten, Bereitstellung von Medikamenten, Hilfsmitteln, medizinischen Geräten, Schutzimpfungen etc. 2\.      Entwicklungshilfe beispielsweise bei der Einrichtung von Wasserstellen, Errichtung oder Wiederaufbau zerstörter Gebäude und Institutionen, die der Allgemeinheit und somit gemeinnützigen Interessen dienen, wie beispielsweise Schulen und andere Bildungsstätten, Bereitstellung von Unterrichtsmaterial etc. 3\.      Selbsthilfeprojekte auf dem Gebiet der Lebensmittelerzeugung etc. 3. Der Verein ist nicht parteipolitisch gebunden und verfolgt keine anderen als die satzungsmäßigen Zwecke. **§ 3** # Gemeinnützigkeit 1\.      Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigende Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig – er Verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. 2\.      Die Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, Aufwendungen von Mitgliedern für den Verein können erstattet werden. 3\.      Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Ausgaben begünstigt werden. **§ 4** **Geschäftsjahr** Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. **§ 5** **Organe** Die Organe des Vereins sind: 1. Der Vorstand 2. Die Mitgliederversammlung **§ 6** **Der Vorstand** 1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei aktiven Mitgliedern. Er kann zur Führung der Geschäfte eine(n) Geschäftsführer(in) berufen. Der Verein wird immer – gerichtlich und außergerichtlich – durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten. 2. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. 3. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. 4. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. 5. Der Vorstand hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit. 6. Die Abwahl des Gesamtvorstandes oder eines einzelnen Vorstandsmitgliedes kann aus wichtigem Grund durch die außerordentliche Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln der gültigen abgegebenen Stimmen erfolgen. **§ 7** **Mitgliedschaft** 1. Im Verein gibt es nur aktive Mitglieder. 2. Aktives Mitglied kann jede Person werden, die sich durch persönlichen  Einsatz aktiv an der Verwirklichung des Vereinszwecks beteiligt. 3. Eine passive Mitgliedschaft im Verein ist nicht vorgesehen. Es ist aber möglich den Verein durch Spenden, auch regelmäßige, zu unterstützen und zu fördern. 4. Alle aktiven Mitglieder sind stimmberechtigt. 5. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag eines potenziellen aktiven Mitgliedes entscheidet der Vorstand. 6. Die Mitgliedschaft endet: 1\.      mit dem Tot des Mitglieds 2\.      durch eine an den Vorstand gerichtete schriftliche Austrittserklärung, diese kann jederzeit und ohne Berücksichtigung von Fristen eingereicht werden 3\.      durch Ausschluß aus dem Verein 7. Der Ausschluß aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied das Ansehen des Vereins verletzt, seine Belange gefährdet oder mit dem Beitragszahlungen ein Jahr im Verzug ist. Der Ausschuß erfolgt nach Vorschlag in der Vorstandsversammlung und wird durch diese mehrheitlich beschlossen. **§ 8** **Mitgliederversammlung** 1. Die Ordentliche Mitgliederversammlung tritt alle zwei Jahren zusammen. Sie ist durch den Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von drei Wochen, durch schriftliche Einladung unter Mitteilung der Tagesordnung mittels Brief, Fax oder E-Mail einzuberufen. 2. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. 3. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind Protokolle anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben sind. Dabei sind auch Ort und Zeit anzugeben. 4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, soweit nicht in anderen Paragraphen dieser Satzung eine abweichende Regelung getroffen ist. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. 5. Die Aufgabe der Mitgliederversammlung sind insbesondere: ·         die Entgegennahme der Berichte über die Geschäftsführung ·         die Wahl des Vorstandes ·         die Entlastung des Vorstandes ·         die Beratung und Genehmigung der Haushaltspläne ·         Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung ·         Beschlussfassung über die Mitgliedsbeiträge ·         Beschlussfassung über Anträge 6. Außerordentliche Mitgliederversammlung sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es mindesten ein Drittel der Mitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. **§ 9** **Beiträge** 1\.      Die Mitglieder sind verpflichtet Mitgliedsbeiträge zu Leisten 2\.      Die Höhe der Beiträge legt die Mitgliederversammlung fest. **§ 10** **Vereinsvermögen** 1. Die Mittel, die dem Verein zur Durchführung der in § 2 bestimmten Zwecke zur Verfügung stehen sind Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen. 2. Der Verein verschafft sich auch seine Mittel durch das Sammeln von Geld- und Sachspenden, wie z.B. Lebensmittel, Medikamente, Hilfsmittel, sonstige Mittel etc. sowie anderweitige zweckdienliche Maßnahmen, zur Unterstützung Bedürftiger und Umsetzung des Vereinszwecks. 3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an „Unicef Deutschland“ der Kinderhilfsorganisation der Vereinten Nationen. Diese Mittel sind sodann unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden. 4. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand. Er hat die Regeln ordnungsgemäßer und sorgfältiger Wirtschaftsprüfung zu beachten. Er darf die Mittel des Vereines nicht für Zwecke ausgeben die dem Zweck des Vereins fremd sind. 5. Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, es sei denn, er gerät selbst in Not, im Sinne des §2 dieser Satzung. 6. Zinserträge werden für gesonderte Zwecke verwendet, die im Sinne des § 2 sind. 7. Wenn einzelne Mitglieder Projekte für oder über den Verein durchführen, so liegt die Haftung beim jeweiligem Mitglied, welches ein Projekt durchführt und nicht beim Vorstand des Vereins. **§ 11** **Satzungsänderungen** Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen zwei Drittel der Stimmen der Mitgliederversammlung. **§ 12** **Auflösung des Vereins** Der Verein kann nur auf Grund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von 80 % der abgegebenen Stimmen. **§ 13** **Inkrafttreten** Diese Satzung tritt am Tage des Eintrages in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kassel in Kraft. Kassel, den 6.6.2007 | Flonn Decker | | Marc Reiß | | Christoph Pachner | | ------------ | --- | --------- | --- | ----------------- | | 1. Vorsitzender, | | Kassenwart, | | Schriftführer, | Miriam Thurau Benedikt Ender Angela Ender Jana Vagedes

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